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Abstract

Diese sprachlich und verfassungstheoretisch fundierte Analyse untersucht die strukturellen, spieltheoretischen und rechtlichen Schwachstellen der Briefwahl im Vergleich zur klassischen Urnenwahl. Im Fokus steht die These, dass die massenhafte Nutzung der Briefwahl das verfassungsrechtliche Gebot der geheimen und freien Wahl untergräbt. Grund dafür ist das Fehlen eines verfahrensrechtlichen Zwangs zur Geheimalteration (Geheimhaltungspflicht) im privaten Raum. Ohne diesen geschützten Raum entstehen soziale Anpassungskosten (z. B. Konformitätsdruck in Familien, Wohngemeinschaften oder Pflegeheimen), die das individuelle Wahlverhalten verfälschen.

Aus spieltheoretischer Perspektive ist der einzelne Wähler nicht pivotal; die sozialen Kosten einer normabweichenden Stimmabgabe unter Beobachtung übersteigen daher regelmäßig den erwarteten Nutzen der präferierten Wahlentscheidung. Zudem erleichtert das Fehlen der Geheimsphäre Phänomene wie den Stimmenkauf und erklärt empirisch beobachtbare Diskrepanzen zwischen Brief- und Urnenwahlergebnissen. Das Ausweichen auf Digitalwahlen (E-Voting) wird unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abgelehnt, da elektronische Systeme dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl widersprechen, welcher die Nachvollziehbarkeit des Auszählprozesses ohne IT-Fachwissen vorschreibt. Als einzig denkbare Automatisierungsalternative werden mechanische Zählwerke diskutiert. Abschließend wird die verfassungsrechtliche Notwendigkeit betont, die Briefwahl wieder auf streng begründete Ausnahmefälle zu beschränken.

Wichtigste Punkte & Zeitstempel

Glossar

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