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Abstract

Dieser Vortrag analysiert die komplexen regulatorischen, administrativen und rechtlichen Hürden beim grenzüberschreitenden Reisen mit verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln (BtM) und psychotropen Substanzen, insbesondere ADHS-Medikamenten wie Lisdexamfetamin und Methylphenidat. Der Referent beleuchtet die Diskrepanz zwischen nationalem Recht (deutsches BtMG) und den internationalen Vorgaben des International Narcotics Control Board (INCB).

Besonderes Augenmerk liegt auf den Mechanismen innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums: Vorgestellt wird das formelle Beglaubigungsverfahren nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ), das maximale Reisesicherheiten für bis zu 30 Tage garantiert. Demgegenüber stehen erhebliche Vollzugsdefizite in der deutschen Verwaltungspraxis, darunter uneinheitliche Gebührenstrukturen der Gesundheitsämter, föderale Zuständigkeitskonflikte sowie ein massiver Digitalisierungsstau. Während skandinavische Länder (Schweden, Dänemark, Finnland) vereinfachte, apothekenbasierte und kostenfreie Lösungen über nationale Verschreibungsregister anbieten, wurde die Einführung des elektronischen BtM-Rezepts in Deutschland mangels Budgetierung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Gematik von Juli 2025 auf das Jahr 2028 verschoben.

Abschließend werden strategische, rechtliche und politische Hebel erörtert – darunter strategische Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Basis der EU-Grundrechtecharta sowie Vertragsverletzungsbeschwerden bei der EU-Kommission –, um die Freizügigkeit von Patienten mit chronischen Erkrankungen dauerhaft zu sichern.


Wichtigste Punkte & Zeitstempel


Glossar

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