German court calls Google aerial imagery 'spying'

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Abstract

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Darstellung von Privatgrundstücken in Google Earth und Google Maps gegen Datenschutzgesetze verstößt und als „Spionage“ eingestuft werden kann. Geklagt hatte ein Frankfurter Hausbesitzer, der zuvor bereits die Verpixelung seines Anwesens bei Google Street View und Apple Look Around erwirkt hatte. Das Landgericht Frankfurt untersagte die Veröffentlichung von Luftaufnahmen nicht einsehbarer Bereiche ohne Zustimmung und forderte eine vorherige Benachrichtigung der Eigentümer. Google kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Wichtigste Punkte

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